1. Geltungsbereich
1.1
Für alle Leistungen, Lieferungen und Vereinbarungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch keine Anwendung, es sei denn, sie werden im Einzelfall schriftlich anerkannt.
1.2
Soweit besondere Regelungen im Verhältnis zu Kaufleuten im Sinne des HGB getroffen sind, gelten diese auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3
Übernimmt der Verkäufer oder ein von ihm Beauftragter den Einbau der gelieferten Ware, gelten zusätzlich die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)” als Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen gelten außerdem als Grundlage für zukünftige mündliche oder schriftliche Kauf- und Werkverträge.
2. Vertragsabschluss
2.1
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Von Vertretern oder telefonisch entgegengenommene Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
2.2
Bestellungen sind für den Käufer 21 Tage nach Eingang beim Verkäufer bindend. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, gilt die Bestellung als angenommen. Weicht die Auftragsbestätigung von vorherigen Vereinbarungen ab, gilt sie als genehmigt, wenn der Käufer nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
2.3
Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, dass er zur Auftragserteilung berechtigt und geschäftsfähig ist bzw. im Namen des Eigentümers bevollmächtigt wurde. Erfolgt eine Auftragserteilung ohne ausreichende Vertretungsvollmacht, haftet der Käufer gegenüber dem Verkäufer für den entstandenen Schaden.
3. Lieferung und Abnahme
3.1
Liefertermine sind unverbindlich und gelten als annähernd. Lieferfristen beginnen mit Klärung aller technischen Details, bei vereinbarter Vorauszahlung oder Anzahlung mit Zahlungseingang.
3.2
Fälle höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Lieferung unmittelbar oder mittelbar behindern, befreien den Verkäufer für die Dauer und den Umfang der Störung von der Lieferpflicht.
3.3
Gerät der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, sofern der Verkäufer den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
4. Preise
4.1
Alle Preise verstehen sich ab Werk und gelten zuzüglich Umsatzsteuer, Zoll, Fracht und Verpackung.
4.2
Nach Vertragsschluss eintretende Änderungen der vereinbarten Maße, Typen, Materialien, Glasarten oder sonstigen Bestandteile führen zu einer Anpassung des Preises entsprechend der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers.
4.3
Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5.2
Kommt der Käufer bei Ratenzahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen. Beanstandungen können nur innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Fertigstellung der Montage berücksichtigt werden.
5.3
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und spesenfrei angenommen. Vertreter sind nur dann zur Annahme von Zahlungen berechtigt, wenn sie hierfür ausdrücklich bevollmächtigt sind. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlung mittels Wechsel oder Scheck erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren vollständiger Einlösung.
6.2
Der Käufer darf über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verfügen. Diese Berechtigung erlischt bei Zahlungsverzug. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
6.3
Veräußert der Käufer die Ware weiter oder verbaut sie, tritt er bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte an den Verkäufer ab. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät.
7. Bau- und Montagearbeiten
7.1
Alle notwendigen Vorarbeiten des Käufers müssen rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossen sein, damit die Montage ohne Unterbrechung erfolgen kann. Der Käufer stellt unentgeltlich Beleuchtung, Wasser und Strom bereit.
7.2
Bei Gerüsthöhen über 25 m ist eine geprüfte Gerüststatik sowie ein geeignetes Fundament erforderlich; die Kosten hierfür trägt der Käufer. Erforderliche Genehmigungen sind vom Käufer einzuholen.
7.3
Der Käufer hat verdeckt liegende Leitungen (Strom, Gas, Wasser etc.) anzuzeigen. Nach Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen. Für alle Arbeiten gilt eine Gewährleistung gemäß VOB/B.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß oder Ausführung, soweit branchenüblich, berechtigen nicht zur Beanstandung. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung, nicht der Zusicherung von Eigenschaften.
8.2
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder eine angemessene Preisreduzierung zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Käufer Rücktritt oder Minderung verlangen.
8.3
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, schuldet er dem Verkäufer 30 % der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz, unbeschadet des Nachweises eines höheren tatsächlichen Schadens.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
9.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist Böblingen.
9.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.